Begleitperson auf Konzerten

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Anonymous

Guest
hi,
wie ist das, wenn jemand z.B. einen Schwerbehindertenausweis hat mit einem B für den tatumstand, das ständige Begleitung erfoderlich ist, könnte dann bei einem konzert die Begleitung ohne karte eintreten?

wie ist das bei den lakaien - konzerten, oder auch bei konzerten generell?
gibt es da eine einheitliche Reglung?
oder weiß jemand, an wen ich mich da am besten wende?
bin für jeden tipp dankbar 🙂

gruß
snails
 
Meines Wissens nach ist das Merkzeichen B bindend. Da ja die Notwendigkeit zur ständigen Begleitung nachgewiesen ist, muß die Begleitung unentgeltlich eingelassen werden. Die andere Möglichkeit wäre nur, die behinderte Person mit ihrer Begleitung ganz abzuweisen - aber das wird sich wohl kein Veranstalter leisten (dürfen?)!

Anders sieht es bei Nachlässen für Eintritte in öffentlichen Einrichtungen, Museen etc. aus; hier wird oft (für die behinderte Person selber) ein Nachlaß gewährt, aber nicht immer, weil das ein freiwilliges Entgegenkommen ist. Manche Einrichtungen gewähren den Nachlass auch erst ab einem GdB von 50%, andere generell.

Aber wie gesagt, für ein Konzert sollte das mit der Begleitperson klappen, die BP muß ja auch im öffentlichen Verkehr unentgeltlich befördert werden (das weiß ich sicher). Ich würde Dir trotzdem raten, beim Veranstalter nachzufragen, dann kannst Du Dir ganz sicher sein.

Audrey
 
danke audrey für die ausführlich info 🙂

@ Carl, wie sieht es denn für die lakaien-konzerte aus?

gruß
snails
 
> @ Carl, wie sieht es denn für die lakaien-konzerte aus?

Musst du an der Konzertkasse fragen, sowas weiss ich auch nicht,
das ist Sache der Veranstalter, nicht des Labels oder der Band.
Sobald es Karten gibt, evtl an der Jahnke-Tel.nummer anrufen.

Viele Grüße
 
hallo,
ich habe heute die Karten für die Konzerte bestellt, die ich besuchen werde, und ich war ehrlich verwundert.

Bei Jahnke wird das anscheinend so geregelt, das Begleitpersonen VOLL bezahlen müssen, auch wenn der Ausweis des Schwerbehinderten mit einem B gekennzeichnet ist, die einzige Ausnahme sind Rollifahrer, was mir nicht ganz einleuchtet.
WEIL: Es gibt noch andere Behinderungen, die eine Begleitperson erfoderlich machen.
In Hannover zB wird uns eine Freundin begleiten, die sehr schlecht sehen kann. Auf einer solchen Veranstaltung wäre sie ohne Begleitung vollkommen verlohren.
Ich meine, für uns ist das jetzt kein problem, wir wollen alle auf das konzert und können gemeinsam auf sie acht geben, aber stellen wir uns vor, Sie würde brennend gerne hingehen, aber keinen anderen Fan finden, der mit ihr kommt, dann müsste sie jemanden fragen, der die Band vielleicht garnicht mag und nur mitkommt, um sie eben zu begleiten, und der wäre dann gezwungen, den vollen Preis zu bezahlen. Na ich weiß ja nicht... also Irgendwie leuchten mir die Kriterien hier nicht wirklich ein...

Ich mein, Ich hab die Karten jetzt entsprechend bestellt und die Sache geht ja klar, weil wir eben eh alle gehen wollen, aber prinzipiell gesehen hinkt das doch ein Wenig findet ihr nicht? 🙂
achja, die Frage passt zum Wahlthema. Mich interessiert jetzt natürlich, welche Partei ich wählen muss, damit das mal einheitlich geregelt wird.... 🙂

gruß
snails
 
Hi! Ich bin Rollifahrer. Bei mir wird nie das Merkmal B kontrolliert. Die Behinderung ist halt offensichtlich. Ich komme aus Köln und bin bei ca. 80 Konzerten im Jahr. In der Regel reicht eine normale Karte für 2. Ich benutze den Ausdruck Begleitperson nicht so gern, da ich teilweise die Leute begleite und nicht sie mich. Ich war schon auf div. Lakaien Konzerten und da hat immer eine Karte gereicht. In Hannover war ich nur bei New Model Army im Capitol, da reichte auch eine Karte. Aber Vorsicht: Das Entgegenkommen ist absolut freiwillig.

Bei weiteren Fragen gern: jan.rombout@gmx.de
 
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