Forest Enter Exit Video

Ruben

I am a Darkstar
Hallo zusammen.

Es gibt ja dieses Video der Forest Enter Exit Tour von dem Konzert in Karlsruhe. Gelegentlich taucht mal eins auf Ebay auf, man könnte sich das also durchaus mal kaufen.

So weit so gut.

Leider haben ja Videokassetten die unangenehme Eigenschaft, irgendwann mal nicht mehr abspielbar zu sein, ihr wisst, was ich meine. Bildqualität sinkt, Tonqualität ebenfalls, und ehe man sich's versieht, hat man gar keine Lust mehr, das Ding anzugucken.

Folglich müsste man mit diesem Video dieses tun:

1. Eine DVD daraus machen oder machen lassen von jemandem, der sich mit sowas auskennt.
2. Die Audiotracks gesondert als mp3s auskoppeln. Allein schon, weil es von vielen der dort gespielten Lieder kaum live-Versionen gibt.

Nun die Fragen:

Ist das ein Verstoß gegen Copyright? Wird es ein Verstoß gegen Copyright, wenn man diese Daten dann weitergibt? Hat das vielleicht schonmal jemand gemacht? Besteht die Möglichkeit, dass dieses Video vielleicht als DVD offiziell nochmal aufgelegt wird?

Gruß, Ruben
 
Wenn du das Original hast und die DVD und CD-Rips für dich alleine machst, sollte dies kein Problem sein. Die Verbreitung jedoch ist, wenn die Empfängerperson das Original nicht besitzt, illegal, wenn ich mich da nicht irre.
 
Nein, dies ist kein Verstoß gegen das neue UrhG.
Nach wie vor werden Privatkopien als zulässig angesehen (Es gibt allerdings kein RECHT auf eine Privatkopie), wenn das Original vorhanden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um analoge oder digitale Träger handelt.
Es ist auch weiterhin erlaubt, Kopien durch eine dritte Person anfertigen zu lassen, solange dies unentgeltlich geschieht. Wenn z.B. ein Freund oder eine andere Person über die technische Ausstattung (CD-Brenner) verfügt, darf er Dir Kopien machen, jedoch dabei keinen Gewinn durch den Verkauf der CD-Rohlinge zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis erzielen. Er darf auch keine Arbeits- oder Aufwandspauschale berechnen.
Du darfst die Kopien nur für den Eigengebrauch anfertigen. Ebenfalls ist eine Weitergabe an mit Dir persönlich verbundene Personen zulässig, also Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis, maximal jedoch an sieben Personen.
Dies natürlich alles unter der Prämisse, daß das Original keinen Kopierschutz hat, was bei dem FEE- Video ja der Fall ist.
 
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