Ernst Horn zum legalen Download!

Versteh ich nicht!!

Zum legalen Download meint doch runterladen??

Dort kann man sie aber nur kaufen.

Stell ich mich heut wieder besonders dämlich an??

Bitte um Hilfe

cinni
 
Du hast es richtig verstanden:

Du kannst Dir diese Alben bei www.grenzwellen.com/shop legal herunterladen - die Tracks als mp3 files.

Musik hat ihren Preis - darum ist es logischwerweise nicht umsonst.

Die Titel sind digitalisiert in 44,1 KHz Stereo bei 160 Kbps.

Damit garantieren wir eine Qualität, die weit über dem Niveau vergleichbarer Download-Portale liegt!

Dazu das entsprechende Cover als pdf-file.

Es können auch einzelne Titel heruntergeladen werden.

Probier es einfach aus. Wenn Du per Paypal bezahlst, kann der Download sofort beginnen...
 
Und vom Preis her ist es auch in Ordnung... Nur ich kann mir im Moment nichts leisten. Nächsten Mittwoch geht ’s auf Klassenfahrt nach Berlin. Das wird teuer genug xD
 
160 kbps ist wirklich gut für ein Downloadportal! Ich bevorzuge aber doch die CDs, und die sind bei Chrom gerade im Sonderangebot! Zuschlagen!
Ach ja: Unterstützt dennoch Ecki! Denn die Seite ist nämlich GENIAL!
 
Unterstützen recht und gut. Nur warum soll ich mir was runterladen, was ich auf CD hab? Ich finde diese Download-Geschichten überflüssig.
 
Du wolltest sicher schreiben: Du findest Downloads _für Dich_ überflüssig (und nicht für die ganze Menschheit gesprochen), eben weil Du die Original-CDs alle hast?
 
Ja klar, wenn man die CD hat braucht man sich das ja nicht nochmal downloaden. So war's gemeint.

Aber ich finde auch, dass eine CD immer die bessere Alternative zu einem Download ist. Eine CD ist langlebig, hat eine bessere Qualität, ist in einer Schutzhülle und man bekommt ein Cover und Booklet dazu. Beim Download muss man sich alles selbst "basteln", benötigt Zeit für's CD brennen, Cover entwerfen (oder falls eines mit angeboten wird zum Ausdrucken und Ausschneiden), und wenn man dann die Zeit und das Geld für den Download, den Rohling, die Hülle, das Papier und die Tinte rechnet, kommt man mindestens genau so teuer.

Der Vorteil des Downloads besteht halt darin, dass man sich einzelne Titel kaufen kann, wenn man sich nicht für die komplette CD interessiert.

Aber wie Du sagst, das ist meine Meinung, nicht die der gesamten Menschheit.
 
Natürlich - wer die Original-CDs hat, muss sie nicht downloaden.

Allerdings wird Musik heute anders konsumiert als früher - vielen Fans reicht das mp3-File auf ihren Rechnern oder USB-Stick - ohne einen physischen Tonträger besitzen zu müssen - zum anderen richtet sich das Angebot von www.grenzwellen.com/shop auch an diejenigen, die z.B. in strukturschwachen Gebieten wohnen, nicht erst im 20 km weit entfernten Plattenladen bestellen oder längere Zeit auf eine Mailorderbestellung warten wollen.

Oder die sich z.B. Exklusivmaterial downloaden möchten, das es eben NICHT auf anderen Tonträgern gibt!

Und das zu einem fairen Preis (inklusive Cover!!) zu jeder Tages- Und Nachtzeit!

Ich will hier wirklich nicht zuviel Eigenwerbung machen - aber Download-Portale haben ihre (z.B. oben genannten) definitiven Vorteile.

Sieh es als Alternativangebot - und zwar als eines, das auch reibungslos funktioniert und perfekt betreut wird - und im Gegensatz zu den Tauschbörsen zudem legal ist!

Ebenso wie beim CD-Kauf kannst Du hier sicher sein, dass jedes Album und jeder Titel korrekt mit dem Künstler oder Label abgerechnet wird - und Du somit auch legale mp3s besitzt!
 
Mal eine kleine Frage am Rande... wo wir bei der Legalität sind und Ecki sich da vielleicht ein wenig auskennt... Wie ist das überhaupt mit diesen Tauschbörsen? Darf man überhaupt nicht runterladen (ich rede von Musik, nicht urheberechtlich geschützte Dateien dürfen dort ja wohl getauscht werden) oder gab es da nicht mal eine Regelung, laut der man die Dateien 24 Stunden zum Probehören nutzen darf und dann löschen muss? Irgendwo hab ich sowas mal im Netz gelesen, finde aber den Link nicht mehr...

Nun wieder zurück zur Diskussion :)
Ich persönlich bevorzuge auch CDs. Ich habe es einfach lieber, wenn ich eine CD mit Cover und Booklet im Schrank stehen habe. Diese erkennt man außerdem viel besser als einen lieblos gestalteten Rohling und muss nicht ewig im Schrank rumwühlen *g* Hinzukommend ergibt sich im Plattenladen dann meist noch ein nettes Gespräch mit der Kassiererin, das ich nicht missen möchte *g*
Hätte ich es weiter zum Plattenladen, würde ich wohl auch eher zu den Downloadportalen greifen. Die Qualität ist ja nicht unbedingt schlechter. 160 kbps ist schon recht gut, wenn du dir das ganze auf CD brennen willst.
 
Mal was anderes, ich kenn mich da nicht so aus:

Angenommen ich kaufe mir den Download und lade diese CDs herunter.
Irgendwann steht mal die Polizei da und durchsucht meinen rechner. Oder sonstwer der mich verklagen will.

Wie beweise ich, das ich das legal runtergeladen habe und bezahlt habe.
Woran erkennt man das???
 
Mal eine kleine Frage am Rande... wo wir bei der Legalität sind und Ecki sich da vielleicht ein wenig auskennt... Wie ist das überhaupt mit diesen Tauschbörsen? Darf man überhaupt nicht runterladen (ich rede von Musik, nicht urheberechtlich geschützte Dateien dürfen dort ja wohl getauscht werden) oder gab es da nicht mal eine Regelung, laut der man die Dateien 24 Stunden zum Probehören nutzen darf und dann löschen muss? Irgendwo hab ich sowas mal im Netz gelesen, finde aber den Link nicht mehr...
Vergiss es. das Tauschen, bzw. das Anbieten und Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen ist grundsätzlich illegal.
Es gibt einige Künstler, die das nicht so eng sehen, Verlage und Plattenfirmen umso mehr!
Und es ist leider recht risikoreich geworden. Machs besser nicht...
 
Hatte ich auch nicht vor :) Ich hab immernoch meinen Plattenladen, wo ich stundenlang in die CDs reinhören darf *g* Sonderrechte eben xD
 
Mal was anderes, ich kenn mich da nicht so aus:

Angenommen ich kaufe mir den Download und lade diese CDs herunter.
Irgendwann steht mal die Polizei da und durchsucht meinen rechner. Oder sonstwer der mich verklagen will.

Wie beweise ich, das ich das legal runtergeladen habe und bezahlt habe.
Woran erkennt man das???

Eine sehr gute und oft gestellte Frage.

Bei www.grenzwellen.com/shop verzichten wir aus DRM (Digital Rights Management, also Kopierschutz für Sound-dateien) ebenso auf Wasserzeichen, allein weil dieser Kopierschutz ohnehin leicht umgangen werden kann und es den User ebenso verärgert, wie kopiergeschützte "CDs".

Nun zu der Frage: Wenn jemand bei uns bestellt, muss er sich registrieren - und über jede Bestellung und jeden einzelnen Download wird selbstverständlich genauestens Buch geführt.

Sollte also die unangenehme Situation eintreten, dass die Justiz Deinen PC oder Deine CD-Sammlung filzt und Dich fragt, woher die mp3s oder die Daten auf einer gebrannte CD stammen, so reicht ein Hinweis, dass Du diese bei uns erworben hast.
Wenn Du sie bei uns erworben hast, können wir das nachvollziehen und sehr einfach bestätigen.

Problematisch ist es aber, eine gebrannte CD mit legal herunter geladenen mp3s weiterzuveräußern.
Dies ist nicht legal - verständlicherweise, denn es wäre so, als wenn Du eine normal gekaufte CD endlos kopierst und die Kopien verkaufst.
Ebay z.B. schlägt hier sofort Alarm!
 
Es scheint, dass ich als Schweizer diesen Shop nicht nutzen kann, richtig? Jedenfalls kann man bei der Anmeldung als Land nur "Deutschland" auswählen...
 
Nun zu der Frage: Wenn jemand bei uns bestellt, muss er sich registrieren - und über jede Bestellung und jeden einzelnen Download wird selbstverständlich genauestens Buch geführt.

Sollte also die unangenehme Situation eintreten, dass die Justiz Deinen PC oder Deine CD-Sammlung filzt und Dich fragt, woher die mp3s oder die Daten auf einer gebrannte CD stammen, so reicht ein Hinweis, dass Du diese bei uns erworben hast.
Wenn Du sie bei uns erworben hast, können wir das nachvollziehen und sehr einfach bestätigen.
Das heisst, wenn man legal downloadet, muss man auch noch haargenau Buch führen, welche MP3's man bei welchem legalen Portal gekauft hat, damit man im Falle eines Falles keinen ärger kriegt. Das ist doch ein ungeheuerlicher Aufwand. Stellt Euch mal vor, Ihr müsstet jeden Kassenzettel der gekauften Original-CD's aufbewahren.
Ich bleib dabei: Mir persönlich sind CD's lieber. Und ich ärgere mich immer, wenn Künstler (was inzwischen oft vorkommt) ihre Musik ausschließlich über Dowlnoad-Portale anbieten (siehe z.B. Eric Fish - Dornröschen). Da verzichte ich dann lieber drauf.
 
Es scheint, dass ich als Schweizer diesen Shop nicht nutzen kann, richtig? Jedenfalls kann man bei der Anmeldung als Land nur "Deutschland" auswählen...

Genau so sollte man es machen. Einfach Deutschland wählen und am besten via Paypal zahlen.
Wir sind gerade dabei einen internationalen Shop einzurichten...!
 
Das heisst, wenn man legal downloadet, muss man auch noch haargenau Buch führen, welche MP3's man bei welchem legalen Portal gekauft hat, damit man im Falle eines Falles keinen ärger kriegt. Das ist doch ein ungeheuerlicher Aufwand. Stellt Euch mal vor, Ihr müsstet jeden Kassenzettel der gekauften Original-CD's aufbewahren.

Lieber Claus - eben gerade nicht!

Wenn Du es richtig gelesen hättest, wäre Dir klar, dass wir die Buchführung übernehmen!

So viele Downloadportale gibt es nicht, als dass man nicht mehr weiß, welche man benutzt hat!

Sollte der Fall der Fälle eintreten, so reicht eine Mail mit Deinem Namen an uns! Den Rest erledigen wir.

Es ist weit weniger kompliziert, als Du denkst!

P.S. Zudem ist es immer ratsam, den Kassenbon aufzubewahren - bedenkt man, wieviele defekte CDs ich schon erworben habe. Dies kann man sich bei unserem Portal hingegen sparen...

Andersherum mußt du, wenn Du z.B. mp3s von Deinen selbst erstandenen CDs herstellst - im Fall der Fälle - auch beweisen, dass die Original-CD rechtmäßig in Deinem Besitz ist.

Ist das weniger kompliziert?

Sorry, ich habe diese Gesetze nicht gemacht...
::
 
An eine solche Umkehrung der Beweislast, wie die Juristen sowas wohl nennen, kann ich nur schwer glauben. Ist es nicht vielmehr so, dass man von seinen digitalen Audiodateien einfach sagen kann "ich habe nie bewusst etwas aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle heruntergeladen", und wer einem illegale Downloads unterstellt (sofern das Herunterladen überhaupt strafbar ist, das kommt auch aufs Land an, in dem man sich befindet), *der* muss das beweisen?
 
Ist es nicht vielmehr so, dass man von seinen digitalen Audiodateien einfach sagen kann "ich habe nie bewusst etwas aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle heruntergeladen", und wer einem illegale Downloads unterstellt (sofern das Herunterladen überhaupt strafbar ist, das kommt auch aufs Land an, in dem man sich befindet), *der* muss das beweisen?

Ich denke, wer sich auf Tauschbörsern begibt, weiß, auf welches Risiko er sich einläßt.

Ein "von nichts gewußt" wird hier nur noch selten akzeptiert und ist wohl genauso erfolglos wie die heute abgeschmetterte Klage eines deutschen Richters [sic!] gegen den Coca-Cola-Konzern.
Dieser an Zuckerkrankeit leidende Richter - langjähriger Cola-Konsument - wollte Coca-Cola wegen des ihm angeblich nicht bekannten Zuckergehalts des Gesöffs verklagen. Natürlich aussichtslos, weil der Zuckergehalt allgemein bekannt ist..
(guckst du hier) ::

In der Tat ist die Rechtslage zwar klar - aber es liegt noch sehr viel im Ermessensspielraum.

Was die "Umkehrung der Beweislast" angeht, so kann man davon ausgehen, dass ein "Tatverdacht" vorliegen muß, um juristisch en detail zu gehen.

Worüber wir hier die ganze Zeit reden, ist wirklich der "worst case" - und ich habe entsprechend geantwortet, weil ich in diesem Forum danach gefragt wurde.

Auf der anderen Seite kenne ich z.B. Fälle von DJ-Kollegen, die von der GEMA bei ihrem Auftritt in der Disco auf ihre gebrannten Sampler-CDs angesprochen wurden und von ihnen verlangt wurde, die Original-CDs beizubringen...

Um die Sache abzukürzen, empfehle ich mal folgende aufschlußreiche Lektüre (zwar ein juristischer Text, aber auch für den Laien gut verständlich...):

www.internetrecht-rostock.de/rechtslage-mp3-download.pdf

Dabei bitte auf das Datum (2002!)achten! Mittlerweile sind bereits diverse Strafverfahren eingeleitet worden...
 
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