Ist es nicht vielmehr so, dass man von seinen digitalen Audiodateien einfach sagen kann "ich habe nie bewusst etwas aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle heruntergeladen", und wer einem illegale Downloads unterstellt (sofern das Herunterladen überhaupt strafbar ist, das kommt auch aufs Land an, in dem man sich befindet), *der* muss das beweisen?
Ich denke, wer sich auf Tauschbörsern begibt, weiß, auf welches Risiko er sich einläßt.
Ein "von nichts gewußt" wird hier nur noch selten akzeptiert und ist wohl genauso erfolglos wie die heute abgeschmetterte Klage eines deutschen Richters [sic!] gegen den Coca-Cola-Konzern.
Dieser an Zuckerkrankeit leidende Richter - langjähriger Cola-Konsument - wollte Coca-Cola wegen des ihm angeblich nicht bekannten Zuckergehalts des Gesöffs verklagen. Natürlich aussichtslos, weil der Zuckergehalt allgemein bekannt ist..
(guckst du
hier) ::
In der Tat ist die Rechtslage zwar klar - aber es liegt noch sehr viel im Ermessensspielraum.
Was die "Umkehrung der Beweislast" angeht, so kann man davon ausgehen, dass ein "Tatverdacht" vorliegen muß, um juristisch en detail zu gehen.
Worüber wir hier die ganze Zeit reden, ist wirklich der "worst case" - und ich habe entsprechend geantwortet, weil ich in diesem Forum danach gefragt wurde.
Auf der anderen Seite kenne ich z.B. Fälle von DJ-Kollegen, die von der GEMA bei ihrem Auftritt in der Disco auf ihre gebrannten Sampler-CDs angesprochen wurden und von ihnen verlangt wurde, die Original-CDs beizubringen...
Um die Sache abzukürzen, empfehle ich mal folgende aufschlußreiche Lektüre (zwar ein juristischer Text, aber auch für den Laien gut verständlich...):
www.internetrecht-rostock.de/rechtslage-mp3-download.pdf
Dabei bitte auf das Datum (2002!)achten! Mittlerweile sind bereits diverse Strafverfahren eingeleitet worden...